Rechtsprechung
BGH, 17.03.1982 - 2 StR 551/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,13618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Mängel in Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss wegen eines offensichtlichen Schreibversehens - Zulässigkeit und Begründetheit von Verfahrensrügen - Annahme eines Fortsetzungszusammenhang aufgrund des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes - Zulässigkeit der Bewertung des ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69
Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 551/81
Auch sind hier nicht mehrere Taten in der Weise zu einer fortgesetzten Handlung verbunden, daß der Angeklagte vor der Beendigung einer (fortgesetzten) Tat seinen Vorsatz auf weitere Einzelhandlungen ausgedehnt hat (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33).Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt in diesem Zusammenhang nicht (BGHSt 23, 33, 35).
- BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64
Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 551/81
Auch sind hier nicht mehrere Taten in der Weise zu einer fortgesetzten Handlung verbunden, daß der Angeklagte vor der Beendigung einer (fortgesetzten) Tat seinen Vorsatz auf weitere Einzelhandlungen ausgedehnt hat (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33). - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 551/81
Der vom Angeklagten allgemein gefaßte Entschluß, Straftaten zu begehen oder "sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit Gelder von Privatpersonen zur Verfügung stellen zu lassen", war kein Gesamtvorsatz, der die Annahme von Fortsetzungszusammenhang rechtfertigen könnte (st. Rechtspr., vgl. BGHSt 1, 313, 315). - BGH, 10.12.1980 - 2 StR 163/80
Ausdehnung eines Gesamtvorsatzes bis zur Beendigung des letzten Aktes auf weitere …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 551/81
Anders als in dem vom Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 10. Dezember 1980 (2 StR 163/80) entschiedenen Fall hatte der Angeklagte nach den Feststellungen nicht einmal einen bestimmten Personenkreis ins Auge gefaßt, sondern ganz allgemein und ohne fest umrissenen Plan über die Art seines jeweiligen Vorgehens "Privatpersonen" als Geldgeber ausersehen.